Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten kommt dann zum Einsatz, wenn die zu bewertenden Sachverhalte innerhalb eines Rechtsstreites kompliziert sind.


Häufig geht es darum, einen Mangel durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen feststellen zu lassen,
diesen also einer besonderen Überprüfung unterziehen zu lassen.

Dem Namen nach zufolge wird diese Art eines Gutachtens von Seiten des Richters einberufen,
jedoch nachdem eine der strittigen Parteien dieses beantragt hat.

Das Gericht wählt aus, wer der Sachverständige ist – jedoch kann der Antragsteller einen Sachverständigen vorschlagen.

Das Gericht bestimmt die Aufgaben, die dem Gutachter gestellt werden.
Diese sind von ihm genauesten einzuhalten.