Tätigkeits­schwerpunkte

Durch den Einsatz von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird gewährleistet, dass unabhängig, kompetent und zielgerichtet begutachtet wird.


Einen solchen Sachverständigen zeichnen unter anderem aus:


Bei Gerichtsgutachten ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ein wichtiger Helfer des Richters, indem er schwierige technische Sachverhalte durch präzise Gutachten verständlich und transparent dargestellt.

Der Sachverständige dient in seiner Funktion dem „allgemeinen öffentlichen Interesse“ und ist nicht dem Handwerk verpflichtet.

Sowohl für eine Beratung und Schlichtung in Streitfällen als auch bei der Erstellung von Privatgutachten für Institutionen oder Einzelpersonen steht der Sachverständige zur Verfügung.

Durch die Nutzung meiner fachlichen Kompetenz für eine unabhängige Bewertung Ihres speziellen Sachverhaltes können Sie auf einfache Weise Fehler durch mangelnde Sachkenntnis vermeiden.

Selbstverständlich ist diese Dienstleistung mit Kosten verbunden – am Ende jedoch preiswerter als eine juristische Auseinandersetzung.