Privatgutachten

Bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien kann zu jeder Zeit ein Sachverständiger eingeschaltet werden, um Fehler oder Mängel festzustellen.

Im besten Fall sorgt ein solches Gutachten dafür, dass eine Nachbesserung erfolgt
oder eine Schadensregulierung vom Streitgegner vorgenommen wird.

Ein solches Gutachten kann auch als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung genutzt werden,
jedoch sollte dabei beachtet werden, dass es auf Geheiß einer Streitpartei erstellt worden ist
und von der anderen Seite nicht zwingend akzeptiert werden muss.


Abstand genommen wird von meiner Seite aus ganz klar von den sogenannten Gefälligkeitsgutachten!
Diese sind nicht neutral und unabhängig erstellt und bevorzugen eine Partei.